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17. Februar 2022 | 16:35 Uhr
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Betretungsverbot bei Pflege-Impfpflicht "die letzte Stufe"

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird kommen, das haben Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidenten der Länder in ihrem Beschluss noch einmal bekräftigt. Details werden noch abgestimmt, ein Betretungsverbot für ungeimpfte Beschäftigte soll aber nur die "letzte Stufe" sein. Auch bei Bußgeldern hätten die Gesundheitsämter einen Ermessensspielraum. Nach dem Gesetz sind die Einrichtungen auf jeden Fall verpflichtet, ungeimpfte Mitarbeiter zu melden.

Corona Impfpflicht Schild iStock aprott.jpg

An der Verpflichtung der Einrichtungen lässt das Gesetz keinen Zweifel: "Wenn der Nachweis nicht bis zum Ablauf des 15. März 2022 vorgelegt wird oder wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt die erforderlichen personenbezogenen Daten (Umfang ergibt sich aus § 2 Nummer 16 IfSG) weiterzuleiten."

Unklar ist nur, was dann passieren soll. Um die Versorgung in den betroffenen Einrichtungen weiterhin flächendeckend sicherzustellen, befänden sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern "in einem intensiven Abstimmungsprozess". Der Bundesgesundheitsminister hat bereits eine 24-seitige Handreichung zur Impfprävention im Bereich einrichtungsbezogenen Tätigkeiten veröffentlicht.

Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat sich in ihrem Beschluss vom Mittwoch ebenfalls dazu geäußert: "Die Gesundheitsämter haben ein Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen. Ein Betretungsverbot stellt die letzte Stufe dar. Daher wird es nicht sofort flächendeckend automatisch zu derartigen Betretungsverboten kommen." Auch bei Bußgeldverfahren gelte das Opportunitätsprinzip.

Ganz einig waren sich die Bundesländer nicht, was in sogenannten Protokollerklärungen dokumentiert ist. Bayern etwa "bekennt sich zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, unterstreicht aber die Notwendigkeit praxistaugliche, bundeseinheitlicher Vollzugsregeln". Es dürfe kein Pflegechaos zum Vollzugsstart entstehen, weshalb noch zahlreiche offene Fragen zu klären seien. "Der begonnene Dialog zwischen Bund und Ländern muss jetzt zügig zum Abschluss gebracht werden. Die bislang vom Bund vorgelegte Handreichung ist allenfalls ein erster Schritt." Von einer Aussetzung des Vollzugs ist aber nicht mehr die Rede.

Sachsen bedauert, dass "die Hinweise der kommunalen Ebene an die Bundesregierung zur Umsetzung der
einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht gehört worden seien" und kritisiert: "Die Hilfeersuche der vielen unabhängigen Träger der Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich und die Kritik an der Ausgestaltung sind nicht ernst genommen worden."

Auch Sachsen-Anhalt weist in einer Protokollerklärung darauf hin, dass "bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht noch wichtige Vollzugsfragen offen sind". Die vorliegende Handreichung des Bundesgesundheitsministeriums sei zwar sachdienlich, aber unverbindlich. Das Land habe Zweifel, dass die Versorgung in Regionen mit hohen Quoten nicht geimpfter Beschäftigter in den betroffenen Einrichtungen "bei einen gesetzestreuen Vollzug der Impfpflicht" sichergestellt werden könne.

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