Bayern bleibt milde beim Bußgeld gegen Impfpflicht
Bei Verstößen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht lässt das Gesetz zwar Bußgelder bis 2.500 Euro zu, doch Bayern will nur einen Bruchteil davon verlangen. "Im Regelfall wird ein Bußgeld maximal 300 Euro betragen", sagte eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums dem Coburger Tageblatt. Laut Behörde waren Anfang Mai über 30.000 Beschäftigte von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen in Bayern nicht geimpft, was etwa vier Prozent aller Mitarbeiter im Bereich Gesundheit und Pflege entspricht. N-TV