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12. August 2024 | 07:00 Uhr
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Arbeitgeberverband wirft AOK "Pflegesozialismus" vor

"Die AOK will fairen Wettbewerb zwischen den Trägern in der Pflege beenden" – damit reagiert jetzt auch der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) auf die Forderung der AOK nach Abschaffung des Kontrahierungszwangs mit Leistungserbringern in der Pflege. "Der Gesetzgeber muss dem AOK-Pflegesozialismus eine klare Absage erteilen", sagt AGVP-Präsident Thomas Greiner (Foto).

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AGVP-Präsident Thomas Greiner bezeichnet die AOK-Forderung nach Abschaffung des Kontrahierungszwang als Pflegesozialismus

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"Schon jetzt treiben Kassen wie die AOK Einrichtungen in den Ruin, missbrauchen Pflegeunternehmen als zinslose Darlehensgeber und gefährden damit die Versorgung ihrer Versicherten", poltert Greiner. Pflegeheime gingen pleite, Investitionen blieben aus, Pflegeplätze fielen weg, so der Verbandschef weiter. "Das geht vor allem auf das Konto von Pflegekassen, die ihrem gesetzlichen Auftrag nicht nachkommen, die pflegerische Versorgung sicherzustellen."

Der Kontrahierungszwang verpflichtet Pflegekassen, mit jeder Pflegeeinrichtung, die die strengen rechtlichen und qualitativen Anforderungen erfüllt, einen Versorgungsvertrag abzuschließen. Dessen Abschaffung bedeute das Ende des fairen, transparenten Wettbewerbs zwischen Pflegeeinrichtungen, so Greiner.

"Anstelle der Bedürfnisse Pflegebedürftiger soll der planwirtschaftliche Dreiklang ‚Kassen, Kommunen, Klüngelei‘ darüber entscheiden, wer die Versorgung übernimmt. So wird es zappenduster in der Altenpflege", warnt der AGVP-Präsident. "Niemand wird mehr investieren und pflegen, stattdessen wird reguliert, kontrolliert und gemaßregelt, bis nichts mehr da ist."

Care vor9 hatte über den Passus im neuen Positionspapier der AOK zur Pflege berichtet. Darin verlangt die größte Kasse, den Kontrahierungszwang zum Abschluss von Verträgen mit Leistungsanbietern abzuschaffen. Erst dadurch werde eine bedarfsgerechte Planung nach lokalen Gegebenheiten möglich.

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (BAD) hatte zuvor schon den AOK-Vorschlag kritisiert. Er schränke die im Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit ein und erschwere dringend benötigte Existenzgründungen in der Pflege, so die BAD-Reaktion.

Thomas Hartung

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