Acht Tage freigestellt für die Pflegekammer
Pflegekräfte, die sich ehrenamtlich in der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen engagieren, können sich dafür von ihrem Arbeitgeber bis zu acht Tage im Jahr freistellen lassen. Das hat der Landtag in Düsseldorf mit einem Änderungsantrag des Heilberufegesetzes beschlossen. Das gilt für die gewählten Mitglieder der Organe und Ausschüsse der Pflegekammer. Bibliomed Pflege