Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, in dem es eine Fortbildungsordnung (FBO) für den Pflegeberuf gibt. Sie tritt spätestens Mitte 2025 in Kraft und regelt, was die dort seit 2016 bestehende Fortbildungspflicht konkret bedeutet. Wer für die Fortbildungen zahlt – ob die Arbeitgeber oder die Pflegenden selbst –, ist in der FBO nicht geklärt. Bei der Landespflegekammer, Verfasserin der FBO, heißt es aber: "Die Belastungen dürfen nicht auf dem Rücken der Mitglieder ausgetragen werden."