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8. November 2023 | 07:00 Uhr
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Was bei fehlender Dienstkleidung zu bedenken ist

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Steht für Pflegepersonal keine saubere oder passende Dienstkleidung wie Kittel, Kasack oder Hose zur Verfügung, darf es den Dienst nicht antreten. Die Arbeitskleidung dient unter anderem dem hygienischen Schutz von Pflegekräften und Pflegebedürftigen. Sie ist vom Arbeitgeber zu stellen. Passiert das nicht, darf ein Pfleger nicht arbeiten, der Arbeitgeber muss aber dennoch die Vergütung des Arbeitnehmers entrichten. Rechtsdepesche

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