Umsetzung der Vorbehaltsaufgaben ist noch mangelhaft
Paragraph 4 des Pflegeberufegesetzes definiert Aufgaben, die nur durch Fachkräfte durchgeführt werden dürfen. Doch in der Praxis sei noch nicht recht erkannt und umgesetzt worden, dass hierfür die Strukturen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen geändert werden müssten, bemängelt der Kieler Pflegerechtsexperte Prof. Thomas Weiß gegenüber Springer Pflege.
"Vor allem wird noch nicht im ausreichenden Maße berücksichtigt, dass die Vorbehaltsaufgaben den notwendigen fachlichen Hintergrund erfordern, den eben nur Pflegefachkräfte haben, um den Gesundheitsschutz der Pflegebedürftigen zu sichern", fährt Weiß im Interview mit dem Portal Springer Pflege fort. Er weist explizit darauf hin, dass die Delegation von Vorbehaltsaufgaben auf Assistenzkräfte nicht zulässig sei. Die eigentliche Durchführung der Pflege und die Dokumentation der angewendeten Maßnahmen hingegen schon.