Pflegeversicherung fördert Digitalisierung mit 12.000 Euro
Ursprünglich nur bis zum Jahr 2023 befristet, wird die Förderung der Pflegeversicherung für Investitionen in digitale und technische Ausrüstung von Pflegeeinrichtungen nun bis zum Jahr 2030 ausgeweitet. Maximal werden 12.000 Euro als einmaliger Zuschuss je Einrichtung gefördert. Damit sollen die beruflich Pflegenden in der ambulanten und stationären Langzeitpflege weiter entlastet werden.
Anspruch auf die Förderung haben alle nach § 72 SGB XI zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Die Anschaffungen müssen im laufenden Kalenderjahr durchgeführt und mit Eigenmitteln finanziert worden sein. Ihr Hauptzweck dient der Entlastung der Pflegekräfte. Die Förderung gilt auch rückwirkend.
Die Förderhöhe beträgt 40 Prozent der Mittel, die die Pflegeeinrichtung für die Maßnahme ausgegeben hat. Maximal werden 12.000 Euro je Einrichtung gefördert, wobei dieser Betrag auch auf mehrere zeitlich und sachlich unterschiedliche Maßnahmen aufgeteilt werden kann.
Zulässig sind einmalige Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung. Damit einhergehende Kosten wie der Erwerb von Lizenzen oder die Einrichtung von W-Lan sind auch förderfähig. Diese Anschaffungen betreffen insbesondere die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, die Dienst- und Tourenplanung, das interne Qualitätsmanagement und die Weiterbildung oder Schulung, die insbesondere im Zusammenhang mit der Anschaffung von digitaler oder technischer Ausrüstung stehen. Für die Beantragung der Förderung sind die Pflegekassen zuständig.