Hessen fördert Modellprojekte in der Pflege
Das hessische Sozialministerium will innovative Modellprojekte in der Kurzzeit- und Tagespflege sowie in ambulanten Wohnformen fördern. Antragsberechtigt sind freie Träger sowie Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, die nicht in einem Insolvenzverfahren stecken. Gefördert wird eine Anteilfinanzierung in Höhe von maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für maximal 36 Monate, höchstens 100.000 Euro pro Förderjahr. Die Anträge können vom 1. Februar bis 30. April 2024 eingereicht werden. Sozialministerium (Info & Anmeldung)