Ermahnung für das Lästern über Kollegen geht in Ordnung
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Ein Arbeitgeber kann ermahnen, wenn sich Beschäftigte despektierlich über Kollegen äußern. So geschehen in einer Einrichtung, in der drei Mitarbeiter über eine Kollegin herzogen und sie es erfuhr. Lästern am Arbeitsplatz kann für Betroffene unangenehm sein und das Betriebsklima beeinträchtigen. Eine mündliche Ermahnung sei daher durchaus gerechtfertigt, um Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten hinzuweisen, so ein Jurist. Sie hat jedoch – anders als eine Abmahnung – keine Auswirkung auf das Beschäftigungsverhältnis. Bibliomed Pflege