Weg mit dem Kontrahierungszwang? Kritik an AOK-Vorschlag
Der AOK-Bundesverband hat in einem Positionspapier vor wenigen Tagen vorgeschlagen, den Kontrahierungszwang der Pflegekassen zum Abschluss von Verträgen mit Pflegeanbietern abzuschaffen. Jetzt regt sich erste Kritik an dem Vorschlag: Er erschwere die so dringend nötigen Existenzgründungen in der Altenpflege auf "massive Weise", heißt es beim Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (BAD).
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"Welcher Unternehmer will denn schon das Risiko eingehen, Arbeitsverträge mit Beschäftigten einzugehen, ohne zu wissen, ob er eine Zulassung erhält und Einnahmen erwirtschaften kann?", fragt BAD-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp. Auch verfassungsrechtlich, sei es problematisch, den Kontrahierungszwang abzuschaffen. Kapp: "Die Berufsfreiheit ist durch Artikel 12 des Grundgesetzes garantiert. Ein Auswahlermessen der Pflegekassen würde dieses Grundrecht erheblich einschränken."
Anstoß nimmt die Bundesgeschäftsführerin auch an der Bedarfs- und Sorgestrukturplanung, die die AOK als Alternative zum Kontrahierungszwang vorschlägt. Sie bestehe bisher nur auf dem Papier. "Es ist überhaupt nicht abzusehen, wie lange die Entwicklung einer solchen Planung dauern wird und inwiefern die hierfür zur Verfügung stehenden Daten eine zuverlässige Beurteilung zulassen werden. Stattdessen ist zu befürchten, dass hier ein hoher bürokratischer Aufwand von den Pflegeeinrichtungen erbracht werden muss."