Streit um Reaktionszeit auf Klingelrufe landet vor Gericht
Ein Pflegeheim in Bayern wehrt sich vor Gericht gegen die Auflage der Heimaufsicht, nach maximal fünf Minuten am Bett eines Bewohners sein zu müssen. Die Kontrolleure vom Landratsamt Würzburg verdonnerten das betroffene Seniorenzentrum Eibelstadt zudem dazu, dies alle zwei Wochen zu dokumentieren. Andernfalls droht ein Bußgeld von 3.000 Euro. Pikant: Das Haus wird vom Landkreis betrieben. Der Fall könnte grundsätzliche Bedeutung haben.
Die Heimaufsicht monierte, dass die Reaktionszeit des Pflegepersonals im Seniorenzentrum Eibelstadt immer wieder länger als zehn Minuten dauerte, in Einzelfällen gar bis zu 40 Minuten, berichtet die Süddeutsche Zeitung (Abo) in einem ausführlichen Artikel. Die Kontrolleure sahen darin einen "erheblichen Mangel" und eine potenzielle Gefahr für Leben und Gesundheit der Bewohner. Die Behörde befand, dass maximal fünf Minuten vergehen dürften, bis ein Pfleger nach einem klingelnden Bewohner sieht.
Das Seniorenzentrum Eibelstadt fühlt sich in seiner Berufsehre gekränkt und sucht mit einer Pressekonferenz die Öffentlichkeit. Die Fünf-Minuten-Vorgabe sei falsch und nicht einhaltbar. Die Heimaufsicht setze hier den Maßstab für Notaufnahmen in Krankenhäusern an, wo Ärzte innerhalb von fünf Minuten jeden neuen Patienten anschauen müssten. Ein Seniorenzentrum sei aber kein Krankenhaus und es gebe nicht ständig Notsituationen. Wenn eine Pflegekraft einen anderen Bewohner wasche oder beim Toilettengang helfe, ließen sich Wartezeiten nicht vermeiden.
Vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht konnte das Seniorenheim Eibelstadt einen ersten Erfolg erzielen. Bis es zu einem Urteil kommt, sind die Auflagen außer Kraft gesetzt. Und die Richter hätten in Ihrem Bescheid durchblicken lassen, dass es "ernsthafte Zweifel" an der Rechtmäßigkeit gebe.