Start-up Lindera gibt Zulassungsprozess für DiPa auf
Das Zulassungsverfahren für die erste Digitale Pflegeanwendung (DiPa) nach SGB XI endet ohne Erfolg: Das Berliner Start-up Lindera hat den Antrag auf Aufnahme seiner Sturzprophylaxe-App in das DiPa-Verzeichnis zurückgezogen. In einer öffentlichen Stellungnahme begründet Gründerin Diana Heinrichs diesen Schritt mit rechtlichen und inhaltlichen Mängeln im Verfahren und einer fehlenden pflegepraktischen Perspektive bei der prüfenden Behörde.

Lindera
Lindera-Gründerin Diana Heinrichs gibt entnervt auf, ihre erfolgreiche Sturz-App als Digitale Pflegeanwendung zuzulassen
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Heinrichs kritisiert, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Kriterien aus der Digitalen Gesundheits-App (DiGA) auf Pflege-Apps übertragen habe. Dies sei fachlich falsch, da SGB V und SGB XI unterschiedliche Anforderungen formulierten. Die Entscheidungsprozesse des BfArM bezeichnete sie als "willkürlich, fachfremd und voreingenommen". Es habe über 30 Nachforderungen kurz vor Fristende, unvollständige Akteneinsicht und mangelhafte Kommunikation gegeben.
Keine einzige DiPa-Zulassung in vier Jahren
Lindera steht mit ihrer Kritik nicht allein. Auch der Deutsche Pflegerat und der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe sehen in der bisherigen Praxis des BfArM eine unzureichende Berücksichtigung der pflegerischen Realität. Bislang wurde noch kein einziger DiPa zugelassen, obwohl das Gesetz zur Modernisierung der Pflege bereits seit fast vier Jahren in Kraft ist.
Lindera will sich nun anderen Projekten widmen. Die Sturz-App, die mithilfe von KI Bewegungsdaten analysiert und individuelle Risikoprofile erstellt, war ursprünglich als Modell für digitale Prävention gedacht. Nun sollen weitere digitale Pflegeinnovationen folgen. Heinrichs Resümee: "DiPa ist nicht gewollt."