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2. April 2025 | 00:42 Uhr
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Jetzt können Pflegedienste SGB XI komplett digital abrechnen

Seit gestern dürfen Pflegedienste nicht nur Rechnungen, sondern auch die Pflege-Leistungsnachweise vollelektronisch bei den Pflegekassen einreichen. Voraussetzung ist, dass sie die Abrechnungssoftware eines IT-Anbieters nutzen, der vom GKV Spitzenverband zur Teilnahme am Produktivverfahren des elektronischen Leistungsnachweises (eLNW) zugelassen wurde. Zu den Firmen gehören Ncara, Medifox Dan, Euregon und Connext.

Pflegedienste können jetzt auch ihre Leistungsnachweise elektronisch an die Pflegekassen übermitteln

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Bisher konnten ambulante Dienste Rechnungen zwar elektronisch verschicken, aber die Unterlagen mit der Begründung der Abrechnung mussten sie ausdrucken. Der Prozess war sehr umständlich: Die abrechnungsbegründenden Unterlagen mussten vom Patienten, Angehörigen oder Betreuer unterschrieben werden und am Ende auch noch von der Pflegedienstleitung. Dann gingen sie auf dem Postweg zu den Kassen. Dieses Papierverfahren wird jetzt den digitalen Leistungsnachweis vereinfacht. 

"Jede Kasse, die zukünftig in der Lage ist, mit vollelektronischen Belegen zu arbeiten, kann mit den übermittelten Daten aus unserer Software arbeiten", heißt es bei Ncara. Einige Kunden des Unternehmens nutzen die Software bereits. Wie gut die gesamte Abrechnung auf elektronischem Wege funktioniert, wird jetzt evaluiert. 

Krankenkassen sind noch nicht bereit für die vollständige Digitalisierung   

Nur die Pflegekassen sind augenblicklich in der Lage, für die ambulante Pflege vollelektronische Belege zu verarbeiten. Aber die Krankenkassen wollen nachziehen und die Abrechnung der häuslichen Krankenpflege ebenfalls vollelektronisch bearbeiten. 

Auch sekundäre Abrechnungsstellen wie Sozialämter können noch nicht digitale Unterschriften und elektronische Abrechnungsbelege verarbeiten. Den Zeitplan für die Umstellung auf die vollständige papierlose Abrechnung bestimmt der GKV Spitzenverband.

Kirsten Gaede

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