Schönes-Leben-Gruppe entdeckt die Verhinderungspflege
Die Schönes-Leben-Gruppe nutzt ihre Standorte mit einem Angebot für Seniorenwohnen ab sofort für ein neues Konzept zur Verhinderungspflege, die als ambulante Alternative für Kurzzeitpflege dient. Das Programm ist bereits gestartet und wird in kurzer Zeit an allen Standorten des Anbieters verfügbar sein. Aufgrund der großen Nachfrage wird das Angebot an einem Standort bereits aufgestockt, berichtet Kip Solane (Foto), Geschäftsführer der Schönes Leben Wohnen GmbH.
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Das Angebot richtet sich einerseits an pflegende Angehörige, die zeitweise Unterstützung bei der Umsorgung benötigen, zum Beispiel während einer Urlaubsreise. Oder auch für Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn die Pflege und Betreuung im eigenen Umfeld nicht sichergestellt werden kann.
An jedem Standort der Schönes-Leben-Gruppe mit Wohnangebot sind mindestens zwei Appartement-Einheiten für die Verhinderungspflege geblockt. Also in Wolfsburg, Gladbeck, Erftstadt, Wuppertal, Gotha oder Neu-Ulm. Und die Resonanz auf das neue Angebot ist enorm. "In Erftstadt ist die Nachfrage nach zwei Wochen schon so groß, dass wir direkt auf sechs Appartements erweitert haben", berichtet Kip Solane, Geschäftsführer der Schönes Leben Wohnen auf Nachfrage von Care vor9.
"Wir bieten aktuell eine echte Versorgungsperspektive mit dem Ziel, dass die Patienten nach kurzer Zeit wieder nach Hause können", so Solane. Die intensive Betreuung mit rehabilitativer Pflege, häufig ergänzt durch weitere therapeutische Angebote am Standort, würde den Genesungsprozess beschleunigen und den Wechsel in eine dauerhafte Pflegeeinrichtung durch die erzielten Verbesserungen abwenden.
Die Versorgung übernimmt der hauseigene ambulante Pflegedienst
Das Angebot ist dabei so aufgebaut, dass die Bewohner üblicherweise für einen Monat in der Wohneinrichtung einziehen. "Es ist nach oben hin auf zwei Monate limitiert, um den Charakter der Verhinderungspflege zu wahren", erklärt der Geschäftsführer. Die individuelle Umsorgung der Gäste auf Zeit erfolgt rund um die Uhr durch den hauseigenen ambulanten Pflegedienst.
Damit eine pflegebedürftige Person Anspruch auf Verhinderungspflege hat, muss sie mindestens Pflegegrad 2 haben. Bei einem Pflegegrad 1 wird die Verhinderungspflege nicht von der Pflegekasse bezahlt. Zusätzlich dazu muss die Person mindestens sechs Monate lang in häuslicher Umgebung gepflegt worden sein, wobei diese Pflege nicht ununterbrochen erfolgt sein muss. In diesem Fall können sowohl die Leistungen der Verhinderungspflege als auch 50 Prozent des Budgets für die (nicht genutzte) Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Zusammen mit den 1.612 Euro Verhinderungspflege ergibt sich somit ein Gesamtanspruch von maximal 2.418 Euro.
Pascal Brückmann