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26. Februar 2024 | 07:00 Uhr
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Schleppende Verhandlungen gefährden Intensivpflege

In der außerklinischen Intensivpflege bahnt sich Mitte des Jahres ein massives Versorgungsproblem an. Denn dann tritt das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz in Kraft. Das soll eigentlich die Versorgung verbessern, doch es gibt Verzögerungen und Streit über Verträge und Vergütungen. Ohne Einigung müssten Intensivpatienten ins Krankenhaus, warnt der Verein für Intensivpflege in Mecklenburg-Vorpommern und hat einen Brandbrief an Bundestagsabgeordnete geschrieben. Die Frist soll verschoben werden.

Intensivpflege Tracheotomie Foto iStock PongMoji.jpg

Intensivpflegedienste warnen, dass sie ohne Verträge und Vergütungsvereinbarung ab Mitte des Jahres Patienten nicht mehr zu Hause versorgen könnten

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Derzeit gibt es in Deutschland etwa 30.000 Intensivpatienten, die zu Haue oder in Wohngruppen versorgt werden, so der Verein in seinem Schreiben an den Gesundheitsausschuss des Bundestages. Verträge und Vergütung sind bislang im SGB V geregelt, was laut den Intensivpflegediensten "gut und zuverlässig funktioniert". Diese Regeln sollen am 1. Juli durch neue ersetzt werden, die auf der Bundesrahmenempfehlung Intensivpflege basieren. Doch die Verhandlungen zwischen Verbänden und Kassen in den Bundesländern stocken oder haben erst begonnen. 

"Die Vertragsentwürfe wurden je nach Bundesland von den Krankenkassen erst im Herbst beziehungsweise Ende des Jahres 2023 vorgelegt. In einigen Bundesländern (z.B. Baden-Württemberg) wurde bis Januar 2024 überhaupt nicht verhandelt", kritisiert der Verein für Intensivpflege. "Die Vertragsentwürfe weichen je nach Bundesland massiv zulasten der Pflegedienste von der Bundesrahmenempfehlung ab, was eine Einigung unmöglich macht", heißt es in dem Brandbrief. Strittige Details seien zum Beispiel, ob die Verträge bundesweit gelten sollen, wie es bisher der Fall war, oder nur regional begrenzt, wie es die Kassen wollen.

In den Verhandlungen sei derzeit keine Einigung in Sicht, so die Pflegedienst-Vertretung. "In Mecklenburg-Vorpommern ist davon auszugehen, dass die Vertragsverhandlungen im Februar 2024 für gescheitert erklärt werden." Dann werde das Schiedsverfahren eingeleitet, das sich bis in den Herbst werde. Pflegedienste könnten aber ohne Verträge und Vergütungsvereinbarung die Intensivpatienten nicht versorgen.

"Es wird uns nicht gelingen, eine wirtschaftlich tragfähige Basis bis zum 30. Juni 2024 zu verhandeln", ist der Verein für Intensivpflege sicher. "Somit besteht seitens der Leistungserbringer kein Versorgungsauftrag mehr." Dies hätte im schlimmsten Fall zur Folge, dass die Patienten ab dem 1. Juli in die regionalen Krankenhäuser eingewiesen werden müssten. Die Intensivpflegedienste fordern deshalb eine Fristverlängerung bis zum 1. Januar 2026.

Thomas Hartung

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