Pflegekassen müssen Druck auf Medizinischen Dienst machen
Lehnt der Medizinische Dienst einen Antrag auf Pflegegeld ab und geht die Angelegenheit in einen Widerspruch, muss eine Pflegekasse diesen innerhalb einer Bearbeitungszeit von drei Monaten bearbeiten. Mit diesem Urteil beendete das Sozialgericht Marburg ein Verfahren (Az.: S 19 P 4/23), bei dem sich die Pflegekasse mehr als ein Jahr Zeit ließ. Zieht es sich dennoch länger, müsse die Pflegekasse die Anwaltskosten des Klägers bezahlen und einer "Verschleppung des Verfahrens" entgegenwirken. EPD