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10. Oktober 2024 | 07:00 Uhr
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Pflegekammer NRW will mit unter fünf Euro Beitrag auskommen

Den Pflegekammern in Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben vor allem die Proteste gegen die "Zwangsbeiträge" das Genick gebrochen. Mit circa zehn Euro mussten viele Pflegefachkräfte rechnen. Gerüchteweise war auch von zwölf oder gar 15 Euro die Rede. Dem kommt die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen jetzt zuvor: Der Beitrag wird voraussichtlich unter fünf Euro liegen, teilt sie mit. Die hohe Mitgliederzahl von über 228.000 in Deutschlands bevölkerungsreichstem Bundesland macht's möglich.

Nordrhein-Westfalen ist das Bundesland mit den meisten Einwohner – das kommt der Pflegekammer NRW zugute

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Die gescheiterten Pflegekammern in Niedersachsen und Schleswig-Holstein hatten ihre Mitgliederbeiträge an den Gehältern orientiert. Auch die Pflegekammer Rheinland-Pfalz, Deutschlands erste gesetzlich verankerte Interessenvertretung der Pflege überhaupt, errechnet die Beiträge auf dieser Basis. Die Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit für das Zahlmodell "Unter fünf Euro für alle" entscheiden. Der zentrale Grund: Sie haben mit 228.000 Mitgliedern rund fünf Mal so viele wie die Pflegekammer Rheinland-Pfalz. 

Hinzu kommt, sagt Kammer-Sprecherin Leonie Podday: Die Gründung der Pflegekammer NRW fiel in die Pandemie, was ihr gleich zu Beginn einen Digitalisierungsschub verliehen habe – und folglich eine schlanke, wenig personalkostenintensive Verwaltung. 

Ab 2026 müssen die Mitglieder Beträge zahlen  

Die Anschubfinanzierung des Landes läuft noch bis 2027, die Beitragsbescheide an die Mitglieder werden ab 2026 versandt. Bisher haben sich rund die Hälfte der Mitglieder bei der Pflegekammer NRW angemeldet. "Viele Pflegefachpersonen gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie bereits vollständig angemeldet sind, da sie in unserem Mitgliederregister aufgeführt sind, da sie zum Beispiel von ihrem Arbeitgebenden gemeldet sind", sagt Vorstandsmitglied Kevin Galuszka. Doch als Körperschaft öffentlichen Rechts müsste die Kammer verwaltungsrechtlich handeln – das heißt: Die Mitglieder müssen "die Angaben zu den Daten gemäß Meldeordnung" selbst ausfüllen.

Kirsten Gaede

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