Medizinischer Dienst immer öfter im Auslandseinsatz
Die Zahl der Pflegebegutachtungen im Ausland hat sich in den letzten Jahren mehr als verdoppelt. Im Jahr 2022 führten Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) über 5.000 Einsätze durch, um die Pflegebedürftigkeit von Deutschen, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen, zu überprüfen. Denn wer als deutscher Staatsbürger in der EU, Norwegen, Island, der Schweiz oder Liechtenstein lebt, hat weiterhin Anspruch auf Pflegegeld. Der MD sichert durch regelmäßige Überprüfungen die korrekte Auszahlung dieser Leistungen.
Besonders viele Überprüfungen erfolgen in Spanien durch externe Gutachter, die bis zu vier Termine pro Tag wahrnehmen, wie die NOZ berichtet. Auch in Österreich, den Niederlanden und Finnland werden solche Prüfungen im Auftrag der Pflegekasse durchgeführt. Ein Unterschied zu Deutschland: Im Ausland gibt es nur Geldleistungen, keine Pflegesachleistungen. Für die Kosten kommen die hiesigen Beitragszahler auf.
Trotz des nicht unerheblichen Aufwands sieht der MD Einsätze als wirtschaftlich an und betont die Wichtigkeit der Pflegeunterstützung über Landesgrenzen hinweg. Details zu den Kosten will der MD aber auch auf Nachfrage nicht kundtun. In Ländern außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums, wie den USA oder Thailand, gibt es jedoch keinen Anspruch auf Pflegegeld.
Pascal Brückmann