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4. September 2024 | 21:24 Uhr
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Mailen

Kabinett beschließt einheitliche Pflegeassistenzausbildung

Das Bundeskabinett hat eine einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz beschlossen, die 18 Monate dauern soll. Das Gesetz soll ab 2027 gelten und die heute 27 verschiedenen Ausbildungen zu Pflegehelfern und Pflegeassistenten in 16 Bundesländern ablösen. Die Pflegeverbände reagieren unterschiedlich. Den Betreibern von Pflegeeinrichtungen sind eineinhalb Jahre zu lang, dem Pflegerat zu kurz. Die AOK kritisiert, dass Eigenanteile für Pflegeheimbewohner dadurch weiter steigen.

Pflege Azubis Foto iStock Andrei Orlov

Das "Pflegefachassistenzeinführungsgesetz" soll die Ausbildung vereinheitlichen und für junge Menschen attraktiver machen

Mit dem Gesetz soll es auch eine einheitliche Berufsbezeichnung geben: Pflegefachassistentin, Pflegefachassistent oder Pflegefachassistenzperson. Die Dauer der Ausbildung beträgt in Vollzeit grundsätzlich 18 Monate. Eine Ausbildung in Teilzeit ist möglich. Insbesondere für Personen mit Berufserfahrung sind Verkürzungsmöglichkeiten vorgesehen, zum Beispiel auf zwölf Monate oder weniger, so der Gesetzentwurf.

Voraussetzung für die Ausbildung zum Pflegefachassistenten ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist eine Zulassung ohne Schulabschluss bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung möglich. Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege. 

Die Auszubildenden erhalten einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung, heißt es in dem Gesetz. Bisher erhalten laut Familienministerium nur rund die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung. 

"Im Wettbewerb um Fachkräfte können wir Menschen für das Berufsfeld Pflege nur mit attraktiven Ausbildungsbedingungen begeistern. Diese Voraussetzungen haben wir nun geschaffen", sagt Bundesfamilienministerin Lisa Paus. "Mit diesem Gesetz verbessern und vereinheitlichen wir die Ausbildung zur Pflegeassistenz. Damit wird der Einstieg in den Pflegeberuf erleichtert. Wir können mehr Menschen für den Beruf begeistern", glaubt auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

Aus der Pflegebranche hagelt es Kritik

Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (BPA), kritisiert die Dauer der Ausbildung. "Damit ist die Chance verpasst worden, schnelle Entlastung für Pflegekräfte und pflegende Angehörige zu schaffen... Es macht einen großen Unterschied, ob Hilfe nach 12 oder erst nach 18 Monaten verfügbar ist." Meurer moniert zudem die Finanzierung. "Die Bundesregierung hat es in drei Jahren nicht geschafft, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, die Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen heraus zu nehmen." Jetzt würden diese Kosten durch eine unnötig lange Assistenzausbildung noch gesteigert.

Auch die Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbands Pflege, Isabell Halletz, moniert die Ausbildungsdauer. "In der Altenpflege brauchen wir keine Maximalqualifikation, sondern eine Grundlagenausbildung. 18 Monate sind ein Kompromiss, aber nicht die beste Lösung." Die Pflegeassistenzpersonen würden dringend benötigt, um das Fachpersonal zu entlasten und eine Pflege anbieten zu können, die sich am Bedarf der Menschen orientiert. "Wir hätten uns mehr Pragmatismus vom Gesetzgeber gewünscht."

Die Branchenverbände stehen damit konträr zum Deutschen Pflegerat. "Eine Berufsausbildung von weniger als 24 Monaten, die darauf abzielt, Mitarbeitende schneller einzusetzen, gefährdet sowohl die Qualität der Ausbildung als auch die pflegerische Versorgung", so Präsidentin Christine Vogler. "Wirtschaftliche Interessen der Arbeitgeber dürfen niemals Vorrang vor der Qualität der Pflege haben."

AOK dringt auf Finanzierung durch die Länder

Die Chefin des AOK-Bundesverbands kritisiert die Finanzierung: "Dass die Ampel zur Finanzierung allerdings plant, fast 240 Millionen Euro pro Ausbildungsjahr auf die Gesetzlichen Krankenkassen abzuwälzen und 17,7 Millionen auf die Soziale Pflegeversicherung, lehnen wir entschieden ab." Hier seien die Länder in der Pflicht. Diese käme bereits heute ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit bei den Ausbildungskosten nicht nach. Das Gesetz werde dazu führen, dass die Eigenanteile für Bewohner in Pflegeeinrichtungen weiter steigen.

Thomas Hartung

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