Corona-Bonus soll bis 4.500 Euro steuerfrei sein
Der Finanzausschuss des Bundestages hat die geplanten Vorschriften zur steuerfreien Auszahlung eines Pflege-Bonus verbessert. Bisher sollte die Sonderleistungen der Arbeitgeber bis zu einer Höhe von 3.000 Euro steuerfrei sein. Der Ausschuss änderte den Betrag auf 4.500 Euro. Gestrichen wurde die Vorschrift, dass die Steuerfreiheit nur gilt, wenn die Zahlung des Bonus aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen erfolge.
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Der begünstigte Personenkreis für den Pflege-Bonus wurde erweitert um Beschäftigte in Einrichtungen für ambulantes Operieren, bestimmte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdienste. Auch wurde die Homeoffice-Pauschale bis Ende des Jahres verlängert.