AOK will nicht mehr mit jedem Verträge abschließen müssen
Der AOK-Bundesverband fordert in einem neuen Positionspapier eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung. Im Fokus stehen auch die Aufhebung der Sektorengrenzen zwischen ambulanter und stationärer Pflege, die Flexibilisierung des Leistungsrechts und die Abschaffung des Kontrahierungszwangs der Pflegekassen. AOK-Chefin Carola Reimann (Foto) betont die Notwendigkeit engerer Kooperationen zwischen Kommunen und Kassen sowie die Einführung individueller Budgets für Pflegebedürftige.
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Die AOK fordert eine umfassende Reform der Pflegeversicherung. "Leit- und Grundsatz des Positionspapiers ist es, dass Pflege vor Ort stattfindet. Die Mehrheit der Pflegebedürftigen möchte in der gewohnten Umgebung versorgt werden und diesen Wunsch gilt es, bei Strukturreformen zu priorisieren", sagt AOK-Vorstandsvorsitzende Carola Reimann. Damit dies funktioniere müssten die Strukturen vor Ort gestärkt und "systematisch Caring Communities etabliert werden".
Dabei spielten innovative Wohnformen sowie der Aufbau von zuverlässig unterstützenden Netzwerken eine besondere Rolle, die aus Angehörigen, Ehrenamtlichen sowie Akteuren der Gesundheits- und Pflegeversorgung, einschließlich der Pflegeeinrichtungen bestehen sollen. Dadurch könnten pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung versorgt werden.
AOK will Kontrahierungszwang der Kassen abschaffen
Voraussetzung sei eine enge Kooperation zwischen Kommunen und Kassen. Reimann: "Die Pflege vor Ort leidet unter getrennten Zuständigkeiten. Für den effizienten und bedarfsgerechten Einsatz von personellen und finanziellen Ressourcen brauchen wir eine Zusammenarbeit, die schon bei der Infra- und Sorgestrukturplanung beginnt."
Auch die Zulassung der Leistungsanbieter soll auf einer gemeinsamen Planungsgrundlage beruhen. Den Kontrahierungszwang der Pflegekassen zum Abschluss von Verträgen mit Leistungsanbietern will die AOK abschaffen. Erst dadurch werde eine bedarfsgerechte Planung möglich, so Reimann. "Bislang können bei der Zulassung keine örtlichen Bedarfe berücksichtigt werden."
Trennung von ambulanter und stationärer Pflege aufheben
Um die Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen zu stärken, schlägt die AOK eine Flexibilisierung des Leistungsrechts in der Form vor, dass "die bisherigen zahlreichen Leistungsansprüche in ein Basisbudget (Geldleistung) und ein Sachleistungsbudget zusammengefasst werden". Das soll unabhängig vom Ort der Leistungserbringung, aber abhängig vom Pflegegrad genutzt werden können. Auch fordert die AOK die Aufhebung der Sektorengrenzen zwischen ambulanter und stationärer Pflege.
Die AOK will zudem mehr Prävention sowohl vor als auch bei bereits eingetretener Pflegebedürftigkeit. Die Kurzzeitpflege soll in einen Vollleistungsanspruch im Sinne einer pflegerisch-therapeutischen Präventionspflege umgewandelt werden, sodass mehr Menschen länger selbstbestimmt leben können. Dieser Ansatz sei bereits erfolgreich erprobt worden. Auch digitale Unterstützungsangebote wie Systeme, die Stürze automatisch erkennen, sollen dazu beitragen, dass Menschen länger zu Hause leben können.
Das detaillierte Positionspapier der AOK zur Weiterentwicklung der Pflege ist auf der Website der Kasse zu finden.