Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Angehörige bei der Auswahl rechtlicher Betreuer grundsätzlich Vorrang vor Berufsbetreuern haben. Voraussetzung ist ihre Eignung, die Wünsche des Betreuten zu erkennen und umzusetzen. Für Pflegeeinrichtungen bedeutet das Urteil, Angehörige stärker bei der Auswahl der Betreuer einzubeziehen – es sei denn, deren Verhalten steht dem Wohl der Betreuten entgegen. Altenheim (Abo)