Laut einem Beschluss des Arbeitsgerichtes in Zwickau zum im Juli 2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz dürfen Arbeitgeber nicht einfach ohne den Betriebsrat Whistleblower-Meldestellen einrichten. Deren Nutzung würde nach Meinung des Gerichts das Verhalten der Mitarbeiter betreffen. Ob die Meldestelle intern oder extern betrieben wird, kann der Arbeitgeber aber alleine entscheiden. Epd