Pandemiekosten, Rentenbeiträge für pflegende Angehörige – hier kommt ein weiteres Beispiel für versicherungsfremde Leistungen der Pflegekasse: ein Zuschuss zur Klimaanlage. Den hat eine Pflegebedürftige von ihrer Pflegekasse für ihre Wohnung verlangt. Die weigerte sich, der Fall landete vor dem Sozialgericht Mainz, das nun der Klage stattgegeben hat. Die Begründung: In Zeiten des Klimawandels sei eine Klimaanlage im Schlafzimmer kein Luxus, sondern bilde den allgemeinen Wohnstandard ab. "Für einen solchen hat die Pflegeversicherung einzustehen", so das Gericht. FAZ