Seit gestern dürfen Pflegedienste nicht nur Rechnungen, sondern auch die Pflege-Leistungsnachweise vollelektronisch bei den Pflegekassen einreichen. Voraussetzung ist, dass sie die Abrechnungssoftware eines IT-Anbieters nutzen, der vom GKV Spitzenverband zur Teilnahme am Produktivverfahren des elektronischen Leistungsnachweises (eLNW) zugelassen wurde. Zu den Firmen gehören Ncara, Medifox Dan, Euregon und Connext.