Pflegefachkräfte in NRW haben jetzt eine Berufsordnung
Nach Rheinland-Pfalz hat nun auch die Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen eine Berufsordnung für Pflegefachkräfte verabschiedet. In der Berufsordnung sind Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten von Pflegefachkräften klar definiert. Sie befasst sich mit Dingen wie Weiterbildung, Fortbildung, Pflegedokumentation, aber auch mit berufsethischen Aspekten. So wird beispielsweise die sogenannte Garantenpflicht für Pflegebedürftige noch einmal ausdrücklich betont.

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Die Berufsordnung hebt die Eigenverantwortung von Pflegefachkräften hervor
Apotheker, Ärzte und Psychotherapeuten haben schon seit Langem eine Berufsordnung. In der Pflege gibt es sie bisher nur in Rheinland-Pfalz und jetzt in Nordrhein-Westfalen. Der Grund: Nur diese beiden Bundesländer haben eine Pflegekammer. Sie unterliegen dem Heilberufegesetz und sind damit verpflichtet, eine Berufsordnung für ihre Mitglieder zu verfassen.
Die Berufsordnung macht noch einmal deutlich, dass für ihre Mitglieder Pflegebedürftige und Patienten an erster Stelle stehen. Beobachten sie zum Beispiel Pflegefehler oder gar Gewalt, sind sie durch die Garantenpflicht verpflichtet, einzugreifen und sich dafür einzusetzen, dass der Missstand abgestellt wird.
Wenn nötig, könne Pflegefachkräfte auch ärztliche Anordnungen hinterfragen
Besonders betont wird die Eigenverantwortung: Pflegefachkräfte haben das Recht, auf Basis ihrer fachlichen Expertise, Entscheidungen zu treffen und, wenn nötig, auch ärztliche Anweisungen zu hinterfragen oder abzulehnen. "Die Berufsordnung bietet Pflegefachpersonen beispielsweise endlich umgangssprachlich gesprochen ein Papier, das sie im Ernstfall zücken können, um zu sagen 'dazu bin ich aber laut meiner Berufsordnung verpflichtet'. Sie macht unsere Verantwortung sichtbar und schützt zugleich unsere beruflichen Grenzen", sagt Leah Dörr, Vorstandsmitglied der Pflegekammer NRW und Ressortverantwortliche für den Bereich Berufsfeldentwicklung.
Kirsten Gaede