Wie man mit Sexualität in der Pflege richtig umgeht

iStock/jacoblund
Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist im Grundgesetz verankert und macht auch vor der Pflege nicht Halt. Pflegende sollten das nicht totschweigen, sondern gemeinsam mit den Pflegebedürftigen darüber sprechen und nach Lösungen für deren Bedürfnisse suchen. Optionen reichen vom Beschaffen von Sexspielzeug oder pornografischem Material bis hin zur Sexualassistenz oder dem Schaffen von Rückzugsorten für Partnersex. Generell machen Schulungen der Pflegekräfte zu diesem Thema Sinn. Rechtsdepesche