Tägliche News für das Management von Pflege und Wohnen im Alter

11. September 2023 | 07:00 Uhr
Teilen
Mailen

Wer Pflegefehler nicht meldet, macht sich strafbar

Anzeige
Myneva

Mehr Qualität, weniger Aufwand – QM einfach und effizient

Fehlende Standards, veraltete Dokumente, unklare Prozesse – kommt Ihnen das bekannt vor? In unserem Webinar am 26.06. um 10 Uhr erfahren Sie, wie myneva.IQM Essentials Ihr Qualitätsmanagement verbessert. Jetzt kostenfrei anmelden

In der Pflege gibt es immer wieder Situationen, in denen gehandelt werden muss, weil man sich sonst strafbar macht. Darauf weist Rechtsanwalt Hubert Klein hin. Wenn etwa Kollegen Pflegefehler begehen, darf aus falscher Kollegialität nicht geschwiegen werden. Auch gefährliche Strukturfehler, wenn etwa die Mindestpersonalbesetzung nicht erreicht wird, müssen gemeldet werden. Pflegen-Online

Anzeige