Wer Pflegefehler nicht meldet, macht sich strafbar
In der Pflege gibt es immer wieder Situationen, in denen gehandelt werden muss, weil man sich sonst strafbar macht. Darauf weist Rechtsanwalt Hubert Klein hin. Wenn etwa Kollegen Pflegefehler begehen, darf aus falscher Kollegialität nicht geschwiegen werden. Auch gefährliche Strukturfehler, wenn etwa die Mindestpersonalbesetzung nicht erreicht wird, müssen gemeldet werden. Pflegen-Online