Wer muss Dienstkleidung bereitstellen?

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Zur Dienstkleidung in der Pflege zählen Kasak und Hose. Die müssen Arbeitgeber aus dem Pflegebereich laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ihren Beschäftigten unentgeltlich zur Verfügung stellen und für die Reinigung sorgen. Auch für private Kleidungsstücke, die in ambulanten Pflegediensten während der Arbeit getragen werden dürfen, müssen Arbeitgeber das Waschen bezahlen. Rechtsdepesche