Welche Geschenke Pfleger annehmen dürfen
Grundsätzlich dürfen professionelle Pflegekräfte keine Geschenke von Patienten, deren Angehörigen oder Pharmaunternehmen annehmen. Geduldet werden allerdings Geschenke von geringfügigem Wert, etwa 25 Euro, die aus Höflichkeit nicht abgelehnt werden können. Die Grenzen sind fließend und die Strafen können erheblich sein, sie reichen von Geldstrafen bis zum Entzug der Berufserlaubnis. Bei wertvollen Geschenken droht sogar Gefängnis wegen Bestechlichkeit. Pflegen-Online