Wann Pflegeheime ein Hausverbot aussprechen dürfen
Nur weil ein Angehöriger ein nervenraubender Beschwerdeführer ist, darf ein Pflegeheim ihm gegenüber noch lange kein Hausverbot aussprechen. Denn die Einrichtung ist grundsätzlich verpflichtet, dem Bewohner den Kontakt zu seiner Familie und seinen Freunden zu ermöglichen. Für ein Hausverbort sind handfeste Gründe nötig, wie Angriffe und Anfeindungen der Mitarbeiter oder die Gefährdung der Gesundheit des Bewohners. Altenheim (Abo)