Wann darf das Pflegeheim kündigen?
Die Kündigung von Pflegeheim-Bewohnern durch Heimbetreiber ist nur in Ausnahmefällen wirksam. Zulässig sind ausschließlich schriftliche Kündigungen aus wichtigem Grund, etwa wenn der Betrieb eingestellt wird. Oder wenn eine fachgerechte Pflege nach einer gesundheitlichen Veränderung nicht möglich ist und das Heim dies für den konkreten Fall auch ausgeschlossen hat. Stichhaltig ist auch ein Zahlungsverzug von zwei Monaten und eine vom Betreiber gesetzte Zahlungsfrist, die nicht eingehalten wurde. N-TV