Umgang mit Taschengeld im Pflegeheim
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Vom 8. bis 10. April wird Nürnberg wieder zum Zentrum der Pflegebranche. Die GVS Group präsentiert sich und ihre 360° Pflege- und Hygiene-Produktpalette in neuem Design in der Halle 7A, Stand 304 den Fachbesuchenden. Infos und Freitickets
Heimbewohnern, die Sozialhilfe beziehen, steht ein sogenannter Barbetrag zu, der seit Januar bei 121 Euro monatlich liegt. Die Bezieher können das Geld selbst verwalten, es sei denn, sie sind dazu nicht in der Lage. Dann darf das ein Angehöriger oder ein offizieller Betreuer übernehmen. Der Betreuer kann die Aufgabe auch auf die Pflegeeinrichtung übertragen. Der Aufwand für die Verwaltung des Barbetrages ist eine soziale Stützungsleistung, die der Einrichtung nicht gesondert vergütet wird. Biva