Höchstarbeitszeit in der Pflege – was ist erlaubt?
Pflegekräfte dürfen in der Regel bis zu acht Stunden täglich arbeiten, in Ausnahmefällen bis zu zehn Stunden. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 48 Stunden, mit Ausnahmen bis zu 60 Stunden, wenn diese innerhalb von sechs Monaten ausgeglichen werden. Ruhezeiten von elf Stunden zwischen zwei Schichten sind vorgeschrieben, können aber unter bestimmten Bedingungen verkürzt werden. Überstunden müssen dokumentiert und ausgeglichen werden. Das Arbeitszeitgesetz soll Überlastung verhindern, lässt aber auch Abweichungen für Notfälle und tarifliche Sonderregelungen zu. Rechtsdepesche