Das ändert sich ab Januar durch die Pflegereform
Teile der verabschiedeten Pflegereform treten am 1. Januar in Kraft. Darunter fällt, dass die von den Pflegebedürftigen zu zahlenden Eigenanteile in stationären Einrichtungen ab dann schrittweise verringert werden. Für die Pflege- und Betreuungskräfte soll ein bundeseinheitlicher Personalschlüssel gelten. Sie müssen laut Reform nach Tarif bezahlt werden. Einrichtungen, die dem bis September nicht nachkommen, können dann ihre Leistungen nicht mehr mit der Kasse abrechnen. Pflegemarkt