Auf was beim Pflegebonus zu achten ist
Nach dem Corona-Bonus kommt der Pflegebonus von bis zu 2.500 Euro. Anspruch haben Beschäftigte in Vollzeit, Teilzeit, geringfügig Beschäftigte und Auszubildende sowie Helfer im freiwilligen sozialen Jahr in unter anderem Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten. Die Arbeitgeber beantragt den Bonus bei den Pflegekassen. Arbeitgeber müssen den Pflegebonus zwischen dem 18. November und 31. Dezember 2022 auszahlen. Pflegen-Online.