Auch Pflegekräfte unterliegen einer Schweigepflicht

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Pflegekräfte unterliegen einer Schweigepflicht, die im Strafgesetzbuch und in der Rahmenberufsordnung für professionell Pflegende geregelt ist. Diese Pflicht zur Verschwiegenheit gilt für alle Informationen, die Pflegekräfte in Ausübung ihres Berufs erfahren, zum Beispiel medizinische Diagnosen, Therapien oder der Gesundheitszustand, aber auch private Informationen, wie die soziale Situation oder die wirtschaftlichen Verhältnisse von Pflegebedürftigen. Nur in besonderen Fällen dürfen Pflegekräfte diese Informationen weitergeben. KA-News