Was Verbände am Pflegekompetenzgesetz kritisieren
In dem Referentenentwurf für das Pflegekompetenzgesetz geht es längst nicht nur um Kompetenzen: Auch neue Wohnformen in der Altenpflege, die Planung der Versorgung und die Zahlungsmoral der Kassen sind Thema. Kein Wunder also, dass sich die Verbände in ihren Stellungnahmen oft an ganz unterschiedlichen Punkten festbeißen, auch wenn das Gesetz grundsätzlich begrüßt wird. Manche Verbände monieren, dass gewisse Aspekte – wie die Situation der Altenpflegeanbieter – ausgespart bleiben.
Wenn es um die Altenpflege geht, so heißt es auf Seite 52 im Gesetzesentwurf, sollen die Kommunen künftig viel stärker in die Versorgungsplanung einbezogen werden und "mehr verbindliche Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Zulassung von Pflegeeinrichtungen" erhalten. Das ist einer der Punkte, die im Grunde nichts mit Pflegekompetenz zu tun haben. Aber es ist natürlich dieser Punkt, auf den der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) in seiner Stellungnahme in der Anhörung vor dem Bundesgesundheitsministerium vorige Woche (in einer Videokonferenz) vor allem eingeht.
Kommunale Bedarfsplanung bremst Investitionen
Der Entwurf nehme die wirtschaftliche Absicherung der Pflegeeinrichtungen zu wenig in den Blick und schaffe keine echten Erleichterungen bei Vergütungsverhandlungen. Stattdessen werde mit der stärkeren kommunalen Bedarfsplanung ein echtes Investitionshindernis geschaffen. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) spricht ebenfalls von einer "Investitions-Vollbremsung", außerdem kritisiert er die geplante Abschaffung des Kontrahierungszwangs der Pflegekassen.
Der BPA stößt sich auch an dem Aufbau "gemeinschaftlicher Wohnformen" (GeWos): Viel eher müsste die bestehende WG-Landschaft gestärkt werden. Durch die nun völlig neue Idee würden sie aber gefährdet. Sinnvoller wäre es, den WG-Zuschlag zu erhöhen, so der BPA.
Zustimmung und Ablehnung gemeinschaftlicher Wohnformen
Der Verband der Ersatzkassen (VdEK) hingegen begrüßt grundsätzlich die GeWos. Was sie von den bisherigen WGs unterscheide, sei, dass die Leistungsansprüche der Bewohner angepasst und Verträge zwischen Kranken- und Pflegekassen und den Pflegediensten über die GeWo-Leistungen geschlossen würden und eine Qualitätssicherung eingeführt werde.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (BAD) goutiert, dass mit Einführung der GeWos die Nachteile der Pflege-Wohngemeinschaften gegenüber der vollstationären Versorgung abgebaut werden sollen. Ihm fehlen aber konkrete Regelungen zum Zahlungsverzug der Kostenträger. "Mehrfach hat unser Verband auf die Nichteinhaltung von Zahlungsfristen seitens Sozialämter bzw. Kranken- und Pflegekassen hingewiesen. Mit der vorgelegten Gesetzesreform hätte der Gesetzgeber die Möglichkeit einzuschreiten und diesem zusätzlichen wirtschaftlichen Risiko für die Pflegeeinrichtungen vorzubeugen", heißt es beim BAD.
Pflegekräfte können nicht wirklich autonom handeln
Beim Kern des Gesetzes, den Pflegekompetenzen, herrscht insgesamt mehr Einigkeit unter den Verbänden. So geht dem Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) der Referentenentwurf nicht weit genug: Um den Pflegeberuf wirklich zu stärken, sollten Pflegefachkräfte nicht nur zusätzlich Aufgaben anderer Professionen übernehmen, sondern auch "die volle Verantwortungshoheit über ihre Entscheidungen und Maßnahmen" erhalten. In seiner jetzigen Version führe das Gesetz lediglich dazu, dass durch die erweiterten Kompetenzen der Pflege andere Berufsgruppen wie Ärzte oder Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes (MD) entlastet würden.
Auch der Verband katholische Altenhilfe in Deutschland (VKAD) und der Katholische Krankenhausverband Deutschland kommen zu dem Schluss: "Qualifizierte Pflegefachkräfte sollten heilkundliche Leistungen ohne ärztlichen Vorbehalt autonom erbringen dürfen. Obwohl der Gesetzesentwurf wichtige Neuerungen bringt, bleibt die Ausübung erweiterter heilkundlicher Tätigkeiten weiterhin an ärztliche Diagnosen und Anordnungen gebunden. Wenn hier nicht im Sinne der Langzeitpflege nachgebessert wird, ist eine Chance vertan."
Vdek: Heilkundliche Tätigkeiten brauchen einheitliche Vergütung
Gerade in der Altenpflege könne es bei übertragenen heilkundlichen Tätigkeiten über die Häusliche Krankenpflege (HKP) und über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zu Verwerfungen zwischen dem vertragsärztlichen und dem pflegerischen Bereich kommen, warnt der VdEK. Der Verband appelliert ans Gesundheitsministerium, für diesen Bereich eine eigenständige Rechtsgrundlage inklusive einheitlicher Vergütung zu schaffen.
Auch der Deutsche Pflegerat, der für 17 Verbände überwiegend aus der Pflege spricht, fordert ein eigenes Leistungsrecht für Pflegefachpersonen in der ambulanten und stationären Langzeitpflege sowie im Krankenhaus. Die Möglichkeit der selbstständigen Erbringung von Aufgaben reiche allein nicht aus.
Bei den Kompetenzen fehlen die Details
Einen weniger potpourri-artigen Gesetzesentwurf und dafür mehr Tiefgang bei eigentlichen Anliegen, der Stärkung der Pflegekompetenz, wünscht sich die Interdisziplinäre Gesellschaft für Bildung in der Pflege (IGBP): "Es wäre Aufgabe des Pflegekompetenzgesetzes gewesen, Pflegefachberufe per Gesetz in ihren verschiedenen Tätigkeitsfeldern mit Qualifikationsstufen für ihre Aus- und Weiterbildung sowie den entsprechenden Kompetenzzuweisungen im Berufs- und Leistungsrecht zu definieren", heißt es beim IGBP.
Kirsten Gaede