Viele Bildungsangebote in der Pflege könnten teurer werden
Bisher wird auf Bildungsangebote keine Umsatzsteuer erhoben. Das soll sich ab 2025 ändern: Das Bundesfinanzministerium plant, für gewerbliche Bildungsdienstleister die Umsatzsteuerpflicht einzuführen, berichtet die Interdisziplinäre Gesellschaft für Bildung in der Pflege (IGBP). "Der dann nötige Aufschlag auf Bildungsangebote belastet weiterbildungswillige Pflegekräfte, Pflegedienste und Krankenhäuser unnötig", befürchtet die Organisation.
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Der aktuelle Regierungsentwurf "Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)" würde dazu führen, dass nicht vorsteuerabzugsberechtigte Organisationen künftig 19 Prozent mehr für Bildung zahlen müssen, argumentiert die IGBP in ihrer Stellungnahme zu Gesetzentwurf. Auch für Studenten an privaten Hochschulen und Pflegekräfte, die sich privat fortbilden, würden die Kosten für Kurse privater Bildungsanbieter drastisch steigen. Gemeinnützige Bildungsdienstleister wären laut Gesetzentwurf von der Umsatzsteuer weiter ausgenommen.
"Die Steuerbefreiung nur für gemeinnützige Einrichtungen schafft einen unfairen Wettbewerbsvorteil und benachteiligt gewerbliche Bildungsträger im Vergleich zu gemeinnützigen Einrichtungen", so die IGPB. Der freien Markt werde damit weiter verzerrt, wenn Bildungsanbieter, die ohnehin schon oft aus Kirchensteuern oder anderen sozialen Förderungen profitierten, weiter bevorzugt würden. Das werde zwangsläufig zu einer Verdrängung gewerblicher Anbieter führen.
"Gerade im Bereich der Pflege mit dem anhaltenden Fachkräftemangel ist die Verteuerung oder Einschränkung von Bildungsangeboten ein zusätzliches und unnötiges Problem mit weitreichenden negativen Folgen", schreibt die IGBP in ihrer Stellungnahme an das Bundesfinanzministerium.
Bereits gebuchte Fort- und Weiterbildungen für 2025 müssten umgebucht werden
Die IGBP beklagt außerdem, dass für 2025 bereits gebuchte Angebote ohne Mehrwertsteuer umgebucht werden müssten. "Das wird zu unnötiger Bürokratie, sozialen Schieflagen und vielen Stornierungen führen. Bildungsanbietern wird die betriebswirtschaftliche Grundlage genommen und die Bildungsbranche faktisch verschlechtert", heißt es beim IGBP.
Mit dem Gesetzesentwurf vom Juni 2024 reagiert die Regierung auf eine Rüge der EU-Kommission vom Februar 2024. In dieser heißt es, Deutschland habe die Mehrwertsteuersystemrichtlinie nicht in nationales Recht umgesetzt. Nach der Sommerpause soll der Entwurf in die Beratung gehen.
Kirsten Gaede