Verzeichnis mit zugelassenen DiPa immer noch leer
Mehr als ein Jahr nachdem das Portal für Anträge auf Zulassung von Digitalen Pflegeanwendungen (DiPa) online ging, ist noch keine einzige in das Verzeichnis eingetragen. DiPa sollen eigentlich Pflegebedürftigen im Alltag helfen und von der Kasse bezahlt werden. Doch der Aufwand für die Zertifizierung schreckt App-Hersteller ab. Tatsächlich gibt es aktuell auch keinen Antrag auf Zulassung, bestätigt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BFARM) auf Anfrage.
"Bislang ist noch keine DiPa gelistet", so ein BFARM-Sprecher gegenüber Care vor9. "Bisher wurde ein Antrag gestellt, dieser wurde allerdings vom Hersteller selbst wegen fehlender Studienunterlagen zurückgezogen." Grundsätzlich sei jedoch Interesse seitens der Hersteller erkennbar, denn das Beratungsangebot des Instituts für die Hersteller vor Antragstellung werde durchaus genutzt, heißt es weiter.
Tatsächlich scheinen die erforderlichen Studien der größte Hemmschuh für die DiPa zu sein. Hersteller müssen den Nutzen ihrer App wissenschaftlich nachweisen, bevor sie für die Kassenabrechnung zugelassen werden. Doch das kann schnell sechsstellige Summen kosten und ist auch nach Vorlage noch keine Garantie, dass eine Anwendung im DiPa-Verzeichnis landet. Die Anwendungen dürfen zudem maximal 50 Euro kosten, um von den Kassen erstattet zu werden.
"Solange die Bedingungen so hoch aufgehängt und mit finanziellen Risiken verbunden sind, ist es für Start-ups, als potentielle Anbieter, nur schwer möglich Ressourcen dafür freizumachen", sagt Judith Ebel, selbst Gründerin der Lern-App Supernurse und Vorsitzende des Vereins Care for Innovation. "Damit erfüllen die DiPa nicht die erhoffte Chance der Digitalisierung im Gesundheitswesen, die wir uns als Innovationsbeschleuniger erhofft haben."
Aus dem Kreis ihrer Mitglieder würden "bei realistischen Rahmenbedingungen oder verändertem gesetzlichen Zugang sicherlich einige Unternehmen" am Start sein, ist Ebel sicher. Markus Müller etwa von Nui, einer App für pflegende Angehörige, erklärt, warum er sich gegen die Beantragung entschieden hat: "Erstens wurde in der DiPa explizit das gesamte Beratungsthema ausgenommen und zweitens können wir als digitale Plattform mit verschiedenen Funktionen nicht in einer Studie nachweisen, welche Funktion genau zu welchem Ergebnis in der Pflege zuhause führt."
Thomas Hartung