Verdi fordert Ende der Sonderrechte kirchlicher Arbeitgeber
Die Gewerkschaft Verdi reagiert enttäuscht auf einen Vorschlag der katholischen Kirche, das kirchliche Arbeitsrecht grundlegend weiterzuentwickeln. "Der Entwurf bleibt weit hinter dem zurück, was dringend erforderlich wäre, um den rund 700.000 Beschäftigten allein bei der Caritas endlich umfassende Rechte einzuräumen", sagt Verdi-Vorständin Sylvia Bühler (Foto) und fordert: "Die Sonderrechte, die der Staat den kirchlichen Arbeitgebern zubilligt, gehören abgeschafft.“
Neues DRACO-Fallbeispiel: Schürfwunde am Knie
Wenn ein einfaches Pflaster nicht mehr ausreicht:
Ein 2-jähriges Mädchen zog sich eine kleine Schürfwunde am Knie zu, welche nicht abheilte, sondern mit der Zeit immer größer wurde. Erfahre, wie am Ende dennoch eine Wundheilung ohne Narbenbildung erreicht werden konnte. Zum kostenfreien Fallbeispiel
Die katholische Kirche hat einen Entwurf zur "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" veröffentlicht, um das kirchliche Arbeitsrecht grundlegend weiterzuentwickeln. Der Gewerkschaft Verdi geht das nicht weit genug. Sie fordert gleiche Rechte für Kirchenbeschäftigte. Die Arbeit von Altenpflegern und den anderen Berufen bei der katholischen Kirche und der Caritas unterscheide sich schließlich nicht von der Arbeit bei anderen Trägern. "Wir schreiben das Jahr 2022 und die Kirchenspitze will fundamentale Rechte der Beschäftigten offenbar noch immer nicht respektieren", kritisiert Bühler.
Die Aushandlung von Tarifverträgen auf Augenhöhe sei bei der katholischen Kirche weiterhin nicht vorgesehen und auch das Grundrecht auf Streik werde den Arbeitnehmern abgesprochen. Auch in Fragen der Glaubens- und Meinungsfreiheit könnten Beschäftigte weiterhin von ihrem Arbeitgeber sanktioniert werden – bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes. Explizit sei dieser beispielsweise vorgesehen, wenn Beschäftigte aus der katholischen Kirche austreten. "Echter Reformwille ist nicht zu erkennen", sagt Bühler
SPD, Grüne und FDP hätten die Anpassung des kirchlichen an das staatliche Arbeitsrecht erstmals im Koalitionsvertrag zum Thema gemacht. Bühler rät den Kirchen, endlich selbst echte Reformen zu beschließen, solange sie das Heft des Handelns noch in der Hand hätten.