Staatsanwalt ermittelt gegen vier Convivo-Geschäftsführer
Die Bremer Staatsanwaltschaft ermittelt gegen vier frühere Geschäftsführer der Convivo-Gruppe wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung. Dies hat die Staatsanwaltschaft auf Anfrage von Care vor9 bestätigt. Der Pflegeanbieter mit seinen über 100 Einrichtungen hatte am 23. Januar Insolvenz anmeldet, war aber womöglich schon viel länger pleite.

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Bei der Convivo-Pleite besteht der Verdacht der Insolvenzverschleppung
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Laut Staatsanwaltschaft Bremen besteht der Verdacht, dass die Convivo-Gruppe zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung bereits seit einem halben Jahr zahlungsunfähig gewesen sein könnte. Zudem läuft gegen einen der vier Geschäftsführer ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass gegen alle Geschäftsführer wegen des Verdachts des Betrug ermittelt werde. Dies hat sie zwischenzeitlich korrigiert. Es gebe Hinweise, dass einer der Geschäftsführer ein zweckgebundenes Darlehen in Millionenhöhe anders als für seine Bestimmung verwendet haben könnte.
Das Bremer Portal Buten un Binnen hatte zuerst über die Ermittlungen berichtet. Nach dessen Informationen sollen Polizei und Staatsanwaltschaft die Privatwohnungen der vier Beschuldigten und mehrere Geschäftsräume der Convivo-Gruppe durchsucht haben. Die Ermittlungen mit einem achtköpfige Team liefen schon seit Monaten, schreibt das Portal.
Sollte sich der Verdacht erhärten, dürfte die Staatsanwaltschaft die Anklage erheben. Für Insolvenzverschleppung droht den beschuldigten Geschäftsführern eine Geldstrafe und eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
"Staatsanwaltschaftliche Untersuchungen erfolgen so gut wie bei jedem Insolvenzverfahren", erklären die Insolvenzverwalter der Convivo-Gruppe, Malte Köster und Christoph Morgen, auf Nachfrage von Care vor9. "Als Insolvenzverwalter unterstützen wir die Aufklärungsarbeit der Ermittlungsbehörden vollumfänglich. Die laufenden Insolvenzverfahren der Convivo-Gruppe werden weiter planmäßig von uns durchgeführt."
Thomas Hartung