Schweiz: Dienstpläne innerhalb von vier Wochen im Voraus

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In der Schweiz soll ein neues Gesetz sicherstellen, dass die Dienstpläne vier Wochen im Voraus bekannt sind
So stemmen Sie den Generationswechsel in der Pflege
Bis 2035 wird rund jede fünfte Pflegefachkraft altersbedingt aus dem Beruf ausscheiden – und die nachrückende Generation Z bringt völlig neue Erwartungen mit. Wer junge Fachkräfte binden und gleichzeitig wirtschaftlich handlungsfähig bleiben will, braucht klare Strategien, zeitgemäße Strukturen und ausreichend Liquidität. Mit Factoring lassen sich Investitionen in Personal und Digitalisierung auch in angespannten Zeiten stemmen. Care vor9
Der Schweizer Bundesrat bereitet ein neues Bundesgesetz vor, mit dem die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte verbessert werden sollen. Ein zentraler Aspekt dieses Gesetzes ist die Regelung der Dienstpläne, die nun mindestens vier Wochen im Voraus bekannt gegeben werden sollen. Diese Maßnahme soll für mehr Planungssicherheit im Arbeitsalltag der Pflegenden sorgen. Zusätzlich beinhaltet der Gesetzesvorschlag eine Reduktion der maximalen Wochenarbeitszeit. Swissinfo