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8. August 2024 | 07:00 Uhr
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Pflegeverbände nicht einig zur Dauer der Assistenzausbildung

Zwölf, 18 oder 24 Monate Pflegeassistenzausbildung? Die Pflegeverbände und Dachverbände sind uneins und haben ihre Stellungnahmen zum Referentenentwurf für ein Pflegeassistenzgesetz eingereicht. Am heutigen Donnerstag soll die mündliche Anhörung mit dem Bundesgesundheits- und Bundesfamilienministerium per Videokonferenz stattfinden. Wir geben einen kurzen Überblick über die verschiedenen Positionen.

Debatte Sprechblasen Diskussion Illustration iStock Kubkoo.jpg

Die Stellungsnahmen der Verbände zum Pflegeassistenzgesetz fallen sehr unterschiedlich aus

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Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (BAD): zwölf Monate

"Menschen, die sich für eine Ausbildung als Pflegeassistenz oder -hilfskraft interessieren, entscheiden sich bewusst für eine Ausbildung, die deutlich kürzer ist als die einer Pflegefachkraft. Dieses Bedürfnis muss ernst genommen werden, wenn wir Auszubildende in ausreichender Zahl gewinnen wollen. Eine lange Ausbildungsdauer hemmt die Erreichung dieses Ziels, weil sie für viele Menschen eine zu große Hürde und eine Verschlechterung der auf Landesebene derzeit bestehenden Ausbildungen darstellt“, sagt Andreas Kern, Erster BAD-Vorsitzender.

Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA): zwölf Monate

"Die neue bundeseinheitliche Pflegeassistenz sollte ... als qualifizierte wie praxisorientierte Ausbildung einschließlich weitergehender Kompetenzen der medizinischen Behandlungspflege mit einer Ausbildungsdauer von zwölf Monaten umgesetzt werden. Jede andere Regelung geht an den Bedarfen und vor allem an den zur Verfügung stehenden Ressourcen vorbei", heißt es beim BPA. Eine zwölfmonatige Ausbildung steigere auch das Potenzial der Interessierten im Vergleich zu 18 Monaten.

Der Verband plädiert außerdem für einen alternativen Ausbildungszugang "auch für Menschen ohne Schulabschluss oder für diejenigen, die ihren Schulabschluss nicht nachweisen können, durch Ermessens- /Prognoseentscheidung einer Pflegeschule, etwa durch eine Eignungsfeststellung". 

Die im Referentenentwurf zur Diskussion gestellte alternative Regelung für eine zwölfmonatige Pflegehelfer-Ausbildung betrachtet der BPA als "deutliche Abwertung", weil sie sich auf nicht komplexe Pflegesituationen als "abgespeckte" Alternative beschränkt und lediglich zu einfachen medizinischen-diagnostischen Maßnahmen wie Blutdruckmessen und ähnlichem befähigen soll.

Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB): zwölf Monate

Der Verband begründet seine Position mit den begrenzten Ausbildungskapazitäten bei Trägern und Fachschulen. Auch fordert er, die Anzahl der Pflichteinsätze in der praktischen Ausbildung von drei auf maximal zwei Einsätze zu reduzieren. "Es bedarf auch zwingend einer Regelung für Pflegefachkräfte, die die Abschlussprüfung nicht schaffen: Die dreijährige Fachkraftausbildung sollte ohne weitere Voraussetzungen als Pflegeassistenzkraftausbildung anerkannt werden", heißt es bei BKSB.

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge: 18 Monate

Der Deutsche Verein plädiert für mindestens 18 Monate, "um das Ausbildungsniveau einer Pflegefachassistenz zu erreichen". Dass laut Gesetzesentwurf Qualifikationen, Kompetenzen und Berufserfahrungen im pflegenahen Bereich die Ausbildungsdauer zur Pflegefachassistenz verkürzen können, begrüßt der Deutsche Verein. 

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG): zwölf Monate

"Die Entscheidung über die Einführung einer 18-monatigen Pflegeassistenzausbildung oder die Einführung einer zwölfmonatigen Pflegehilfeausbildung anhand der Rückmeldungen der Verbände im Abstimmungsprozess zu treffen, hinterfragen die Krankenhäuser kritisch. Die hier vorgeschlagenen Ausbildungsordnungen betreffen primär die stationäre Versorgung in Krankenhäusern", heißt es bei der DKG. Die Krankenhäuser sprechen sich "ausdrücklich" für eine zwölfmonatige Ausbildungsdauer aus und wünschen sich, dass diese auch als "Pflegeassistenzausbildung" bezeichnet wird (und nicht etwa als "Pflegehelfer-Ausbildung" wie im Referentenentwurf).

Diakonie, Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP), Deutscher Evangelischer Krankenhausverband (DEKV)  

Die Diakonie und die evangelischen Dachverbände plädieren für eine 18-monatige Ausbildung, weil sie "durch den Kompetenzzuwachs und die gewährleistete Durchlässigkeit zur Fachkraftausbildung eine erstrebenswerte Erleichterung für die Praxis schafft". Nur so könne sichergestellt werden, "dass die Assistenzkräfte über entsprechende Kompetenzen verfügen, um die anderen Pflegefachkräfte (dreijährig ausgebildete, fachweitergebildete und akademische Pflege) zu entlasten". 

Deutscher Pflegerat (DPR): 24 Monate

Der Dachverband spricht für insgesamt 18 Pflegeverbände, darunter auch der größte Pflege-Berufsverband, der DBfK (Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe). Er ist überzeugt, dass nur eine zweijährige duale Berufsausbildung für ein ausreichend hohes Kompetenzniveau sorgen und die Durchlässigkeit zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau sichern kann. Eine einjährige Ausbildung würde die Einsatzfelder stark begrenzen.  

Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD): 18 Monate

Die Caritas plädiert für eine 18-monatige Pflegeassistenzausbildung und lehnt die alternativ im Referentenentwurf vorgeschlagenen zwölfmonatige Pflegehelfer-Ausbildung ab, ihre Begründung: "Die bisherigen Helferausbildungen sind nicht an die Ausbildung zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann anschlussfähig und entsprechen inhaltlich nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Die Pflegesituationen werden zunehmend komplexer und umfassen akute, chronische, intensivpflichtige und psychiatrische Bedarfe, die die traditionellen Sektorengrenzen überschreiten."

Kirsten Gaede

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