Pflegeheimleitung und Betriebsrat vor Gericht in Nürnberg
Das Arbeitsgericht Nürnberg hat den Prozess um die fristlose Kündigung eines Betriebsrats des Pflegeheims St. Elisabeth ohne Ergebnis vertagt. Die Heimleitung hatte die Kündigung damit begründet, der Pfleger habe einzelne Bewohner nicht hinreichend versorgt und seine Tätigkeiten fehlerhaft dokumentiert. Der Betriebsrat, dem der Mann angehört, stimmte der Kündigung nicht zu. Er wirft der Heimleitung vor, die Arbeitsbedingungen im Heim zu verschlechtern. Sollten sich die Parteien nicht gütlich einigen, will das Arbeitsgericht am 5. Oktober ein Urteil verkünden. BR