Ohne Corona-Impfung keine Gehaltsnachzahlung
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DRACO® Pflegethema: Depression bei chronischen Wunden
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Pflegepersonal, das sich trotz gesetzlicher Pflicht nicht gegen Corona hat impfen lassen und deshalb während der Pandemie freigestellt wurde, steht weder eine Gehaltsnachzahlung noch Urlaub zu. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Geklagt hatte eine Frau, die vom einem Pflegeheim wegen fehlenden Impfschutzes 2022 monatelang freigestellt wurde. Eine Abmahnung sei deshalb aber nicht gerechtfertigt, urteilte das Gericht in einem anderen Fall einer Pflegekraft. Tagesschau