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12. Dezember 2024 | 07:00 Uhr
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In welchen Bundesländern W-Lan im Pflegeheim Pflicht ist

In Brandenburg und Mecklenburg gibt es bereits seit 2010 im Heimgesetz klare Regelungen zur Internet-Nutzung in Alten- und Pflegeheimen. In Baden-Württemberg, Bayern, Saarland und Thüringen hingegen fehlen sie auch heute noch. Dies ist das Ergebnis einer Recherche des Vergleichsportals Verivox. Daneben gibt es Bundesländer, die ihre Vorgaben sehr weich formulieren. Etwa Hessen, da heißt es: Die Internetnutzung müsse gewährleistet sein, "sofern dies technisch möglich ist".

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Bis 2035 wird rund jede fünfte Pflegefachkraft altersbedingt aus dem Beruf ausscheiden – und die nachrückende Generation Z bringt völlig neue Erwartungen mit. Wer junge Fachkräfte binden und gleichzeitig wirtschaftlich handlungsfähig bleiben will, braucht klare Strategien, zeitgemäße Strukturen und ausreichend Liquidität. Mit Factoring lassen sich Investitionen in Personal und Digitalisierung auch in angespannten Zeiten stemmen. Care vor9

"Der föderale Flickenteppich macht eine digitale Teilhabe älterer und pflegebedürftiger Menschen zum Lotteriespiel", sagt Jörg Schamberg, Telekommunikationsexperte bei Verivox. "Mit Bayern und Baden-Württemberg machen zwei der drei bevölkerungsreichsten Länder keine Vorgaben zur Internetversorgung von Alten- und Pflegeheimen."

Verivox hat im Oktober 2024 für alle 16 Bundesländer geprüft, ob deren Landesheimgesetze eine Internetversorgung in Alten- und Pflegeheimen vorschreiben.

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