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3. Oktober 2024 | 19:20 Uhr
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Hamburg geht bei Personalbemessung einen Sonderweg

Der Hamburger Senat hat für die stationäre Pflege eine niedrigere Fachkraftquote von 40 Prozent beschlossen, die allerdings Pflegeheimen mit hoher Betreuungsqualität vorbehalten bleibt. Damit stellt sich Hamburg gegen das im vergangenen Jahr in Kraft getretene Bundesgesetz zur Personalbemessung (PeBeM) in der Langzeitpflege, das eine flexible Fachkraftquote vorsieht, die vom Pflegegrad der Bewohner abhängig ist.

Pflegeheim Bett Foto iStock AlexRaths

Hamburg senkt die Fachkraftquote für Pflegeheime mit guter Qualität auf 40 Prozent

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Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) verkauft ihren Beschluss ebenfalls als Flexibilisierung. Für Pflegeeinrichtungen, die in den vergangenen zwölf Monaten eine gute Betreuungsqualität erreicht haben, kann die Fachkraftquote ab dem 1. November auf 40 Prozent gesenkt werden. In diesen Genuss kommen aber zunächst nur ein Drittel der 142 Hamburger Pflegeheime. Über die Betreuungsqualität entscheiden die Landesverbände der Pflegekassen nach Kontrollen der Wohn-Pflege-Aufsicht und des Medizinischen Diensts.

Wer mit hoher Qualität benotet wird, für den entfallen zudem die Anforderungen an die Anteile von Fachkräften und Assistenten für diese Einrichtungen. "Die Einrichtungen sind dann bei der Wahl des Qualifikation-Mixes frei", so die Sozialsenatorin. Bislang müssen 50 Prozent des Personals drei Jahre ausgebildete Fachkräfte sein. Das bleibt auch so für die Pflegeheime, die in den Augen der Pflegekassen keine hohe Betreuungsqualität bieten.

Der Hamburger Sonderweg hatte schon im Vorfeld heftige Kritik der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste ausgelöst. Sie befürchten neue Bürokratie und einen Flickenteppich von Länderregelungen statt bundesweit einheitlicher Vorgaben.

Thomas Hartung

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