Gesundheitsministerium besteht auf TI-Frist
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Eine Verschiebung der Frist zum Anschluss der Pflege an die Telematikinfrastruktur (TI) werde es nicht geben. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium auf Nachfrage des Fachmagazins Häusliche Pflege klarstellt. "Technische Schwierigkeiten, die eine gesetzliche Fristverschiebung erforderlich machen, liegen nicht vor", zitiert das Blatt eine Sprecherin. Damit bleibt es beim 1. Juli 2025. Mehr als 600.000 Mitarbeiter aus der Pflege hätten bereits eine lebenslange Beschäftigungsnummer erhalten, die eine Voraussetzung zur Einführung der TI ist. Häusliche Pflege